Seit 2. Januar 2015: Neues Anmeldeverfahren
Nur noch mit neuem BGN-Formular
Die Anmeldeformalitäten zur Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer haben sich für BGN-Mitgliedsbetriebe geändert.
Seit dem 02.01.2015 müssen alle BGN-Mitgliedsunternehmen das neue BGN-Anmeldeformular benutzen.Die Ausbildungsstellen rechnen direkt mit der BGN ab. Diese reichen der BGN weiterhin das von Ihrem Unternehmen ausgefüllte und von den Teilnehmern unterschriebene (jetzt neue) BGN Anmeldeformular ein.
In dem neuen maschinenlesbaren BGN-Anmeldeformular, das die BGN Ihnen nach Anforderung zuschickt, sind bereits Ihre Unternehmensdaten mit der BGN-Versicherungsnummer der Betriebsstätte eingedruckt. Sollen Beschäftigte mehrerer Betriebsstätten am Ersthelferlehrgang teilnehmen, müssen Sie für jede dieser Betriebsstätten ein Anmeldeformular anfordern.
Rund 42.000 Beschäftigte aus BGN-Mitgliedsbetrieben nehmen pro Jahr an einer Aus- und Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer teil. Das neue maschinenlesbare und bereits mit Unternehmensdaten versehene BGN-Anmeldeformular trägt zu einem effizienten Abrechnungsverfahren bei.
Die Abrechnung der Kursgebühren erfolgt wie bisher: Die Ausbildungs-Dienstleister rechnen direkt mit der BGN ab. Diese reichen der BGN weiterhin das vom Unternehmen ausgefüllte und von den Teilnehmern unterschriebene (jetzt neue) BGN-Anmeldeformular ein.
Seit dem 2. Januar 2015 müssen alle Mitgliedsunternehmen das neue BGN-Anmeldeformular für eine Ersthelferausbildung benutzen. Das Formular können Sie hier direkt anfordern.
Internet: www.bgn.de, Shortlink = 1439
Dort können Sie die von der BGN benötigten Angaben direkt in die vorgesehenen Eingabefelder eintragen.
Telefon: 0621 4456-3222
E-Mail: ersthelferausbildung@bgn.de (Bitte BGN-Nummer der Betriebsstätte angeben).