Die Videosprechstunde ist als Pilotprojekt der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und des Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienstes der BGN (ASD*BGN) gestartet. Das Projekt ist inzwischen abgeschlossen – die Videosprechstunde soll aufgrund der positiven Erfahrungen in diesem Format weiter angeboten werden.
Die Vertragspartner des ASD*BGN haben jetzt die Möglichkeit zu prüfen, ob sie die Betreuung über Videosprechstunden als Ergänzung zur Beratung vor Ort anbieten. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitsmediziner/Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit über die Möglichkeiten in Ihrer Region!
Wichtiger Hinweis zum Datenschutz: Der Datenschutz und die Datensicherheit sind zwischen dem ASD*BGN und den Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit vertraglich geregelt. Dazu gehört auch die Verpflichtung, für die Videoberatung ausschließlich DSGVO-konforme Software eines gemäß ISO/IEC 27001 oder IT-Grundschutz zertifizierten Videodienstanbieters zu nutzen. Durch die Zertifizierung ist sichergestellt, dass Ihre persönlichen Daten geschützt sind.
Nutzungsmöglichkeiten der Videosprechstunde
Die Videosprechstunde kann z. B. genutzt werden für:
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Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
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Beratung von Unternehmern und Beschäftigten
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Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
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Nachbesprechung zur Umsetzung konkreter Maßnahmen
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Verlaufskontrolle, z. B. bei Hautproblemen
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Konsultation unter Fachkollegen
Diese Faktenblätter zu verschiedenen Beratungsanlässen beschreiben die Beratungssituation und geben einen kurzen Hinweis zur Datensicherheit und zum Datenschutz bei der Verwendung einer Software eines zertifizierten Videodienstanbieters:
Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
PDF-Datei
Unterstützung bei Unterweisungen
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Unterstützung bei Begehungen
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Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
PDF-Datei
Verlaufskontrolle und Nachsorge, z. B. bei Hautproblemen
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Konsultation unter Fachkollegen
PDF-Datei