Aktuelle Infos: BSN 2022
Die Abfrage der Arbeitnehmerarbeitsstunden 2022 läuft: Bitte teilen Sie uns Ihre korrekten Daten mit - nur so vermeiden Sie, dass wir Beitrag und Leistung auf der Basis von Schätzwerten berechnen müssen.
weiterlesenUnsere Leistungen
Wir beauftragen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Sie bei Fragen zur Sicherheit und Gesundheit im Betrieb unterstützen. Der Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit kommen zu Ihnen in den Betrieb, um Sie direkt vor Ort zu beraten. Sei es bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, mit praktischen Vorschlägen, wie Risiken und Gefährdungen an Arbeitsplätzen verringert werden können oder durch medizinische Untersuchungen.
Die Betreuungsleistungen des ASD*BGN richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2).

Neben den üblichen Basisleistungen entsprechend § 3 ASiG ist auch die sogenannte „Angebots- und Wunschvorsorge“ nach Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung (Arb-MedVV) Bestandteil des ASD*BGN-Leistungsumfanges. Welche Leistungen das konkret umfasst erfahren Sie hier.
Der ASD*BGN arbeitet auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2). Welche Leistungen das umfasst erfahren Sie hier.
weiterlesen
Als Ergebnis aus dem ASD*BGN-Projekt „Tele-Arbeitsschutz in der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung“ soll die Videosprechstunde als Ergänzung in die ASD-Betreuung aufgenommen werden.

Um die Betriebe bestmöglich beraten zu können führt der ASD*BGN sowohl wissenschaftlich fundierte, wie auch ganz praxisnahe Projekte durch. Die Ergebnisse der Projekte kommen den Betrieben in den verschiedenen Branchen zugute.
Unsere Vertragspartner sind qualifizierte Experten auf Ihrem Gebiet und bilden sich regelmäßig weiter. Ein Angebot des ASD*BGN sind Fachliche Weiterbildungen für die Fachthemen in den BGN-Branchen.
weiterlesenAbfrage der Arbeitnehmerarbeitsstunden
Die Arbeitnehmerarbeitsstunden des abgelaufenen Jahres bilden die Basis für die Berechnung Ihres ASD-Mitgliedsbeitrages und der Auftragszeiten für den Arbeitsmediziner und die Sicherheitsfachkraft in Ihrem Betrieb.
Bitte teilen Sie uns Ihre korrekten Daten mit - nur so vermeiden Sie, dass wir Beitrag und Leistung auf der Basis von Schätzwerten berechnen müssen. Mehr dazu in unserem Anschreiben zum Betriebsstättenbezogenen Stundennachweis (BSN), das Ihnen per Post zugeht.